Wir empfehlen, vor Abschluss eines Leihvertrags bei der eigenen Haftpflichtversicherung (die der Organisation) nachzufragen, ob Schäden oder der Verlust geliehener Gegenstände mitversichert sind. Falls nicht, sollte geprüft werden, ob eine entsprechende Ergänzung des Versicherungsschutzes möglich ist.
Leihsachen sind grundsätzlich pfleglich zu behandeln. Für Schäden oder Verluste haftet der Entleiher nach den gesetzlichen Regelungen – es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Klären Sie am besten im Vorfeld mit dem Verleiher, wie im Schadensfall vorzugehen ist.
Beim Verleih eines Kraftfahrzeugs gelten besondere Bedingungen. Es sollte geprüft werden, wer laut Versicherung im Schadensfall abgesichert ist, ob weitere Fahrer mitversichert sind und wie mit möglichen Mehrkosten durch eine Hochstufung umgegangen wird.