Für Demokratieprojekte ermöglicht das Bundeprogramm „Demokratie leben! durch die Partnerschaften für Demokratie Hoyerswerda Fördermittel in Form von verschiedenen Fonds. Es gibt für Kleinstprojekte bis 500 € einen sog. Mikroprojektefonds (MPF); für höhere Summen einen „Aktions- und Initiativfonds“ und einen Jugendfonds: von Jugendlichen für Jugendliche. Bewerben können sich gemeinnützige Vereine (auch Einzelpersonen über einen Verein) und nicht-staatliche Organisationen mit Gemeinnützigkeitsnachweis, Jugendliche und Jugendgruppen natürlich auch. Alle eingereichten Anträge müssen mit den Programmzielen von Demokratie leben! matchen. So können beispielsweise Begegnungs-/Stadtteilfeste, Workshops, Ausstellungen, Diskussionen, Filmveranstaltungen, Thementage, Mitmach- und Plakataktionen, Lesungen, Bildungsfahrten usw. gefördert werden.
Mehr zum Programm „Demokratie leben!“ in leichter Sprache, Gebärdensprache und in English
Es empfiehlt sich, die externe Koordinierungs- und Fachstelle (RAA Hoyerswerda/Ostsachsen e.V.) rechtzeitig vor Einreichen der Antragsunterlagen oder bei Fragen zur Antragsstellung zu kontaktieren: Cindy Paulick, paulick@raa-hoyerswerda.com. Sie bietet auch monatliche Sprechstunden im „OSSI“ an (siehe Veranstaltungen).
Folgende Kriterien finden bei der Befürwortung von Projekten besondere Berücksichtigung: Die Projekte und ihre Zielsetzungen
Foto: Begleitausschuss der Partnerschaften für Demokratie Hoyerswerda 2024 (oben v.l.n.r.: Kevin Stanulla, Dr. Mara Colazingari, Sandra Lehmann, Khabat Ibo; unten: Korina Jenssen, Annekatrin Rossner, Franz Bleck, Ina Züchner, Cindy Paulick; es fehlen: Nancy Hauke, Emilie Schmidt, Roland Huth, Sandrina Heise, Heike Koch, Timo Huth, Christine Herfurth und Diana Karbe
Derzeit können leider keine Anträge gestellt werden. Sobald Projekte für 2025 beantragt werden können, geben wir es bekannt!
Für den sogenannten Aktions- und Initiativfonds stehen der Stadt Hoyerswerda jährlich ca. 40.000 € zur Verfügung, von denen 8.000 € für Mikroprojekte bis zu 500 € reserviert sind. Die Bewilligung der Förderung aus dem Aktions- und Initiativfonds für Mikroprojekte und Aktionsfondsprojekte im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie Hoyerswerda“ erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlung des viermal im Jahr tagenden Begleitausschusses. Dieser entscheidet, welche Einzelmaßnahmen der Zielerreichung dienen und spricht eine Förderempfehlung aus. Anträge für das Jahr 2024 können noch gestellt werden. Zu folgenden Terminen müssen die Anträge vorliegen, um in der Sitzung zwei Wochen später beschieden zu werden:
Download A&I:
Derzeit können leider keine Anträge gestellt werden.
Mikroprojekte bis 500 € können immer fortlaufend, mit einer Frist von vier Wochen zum Projektbeginn, eingereicht werden. Dazu beachten Sie bitte die Checkliste unten. Das Bewertungsraster gibt Ihnen einen Überblick über die Förderfähigkeit.
Die meistgestellten Fragen beantworten unsere FAQs. Außerdem können Sie auch einzelne Teammitglieder bei Fragen kontaktieren:
Download Mikroprojekte (MPF):
Derzeit können leider keine Anträge gestellt werden.
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird den Partnerschaften für Demokratie ein weiterer Fördertopf, der Jugendfonds, zur Verfügung gestellt. Über diesen sollen Jugendliche selbst in Form eines Jugendforums verfügen und entscheiden, welche Projekte der Zielerreichung dienen. Der Jugendfonds ist mit ca. 15.000 € jährlich ausgestattet.
Ziel der Förderung ist die Aktivierung Jugendlicher zu eigenen Projekten und deren Umsetzung und die Förderung jugendlichen Engagements, eigenverantwortlichen Arbeitens und Mitwirkung im Gemeinwesen sowie Unterstützung und Weiterentwicklung bestehender Aktionen und Projekte mit dem Fokus auf Vielfaltsgestaltung, Demokratieförderung und Extremismusprävention. Das ausgefüllte Antragsformular schicken Sie bitte an paulick@raa-hoyerswerda.com oder geben es in der RAA Geschäftsstelle oder dem Jugendclubhaus OSSI ab. Die Jugendlichen kommen in regelmäßigen Abständen zusammen, um über die eingegangenen Anträge zu entscheiden. Dort stellen die Jugendlichen auch ihre Projekte selbst vor und werben für die Idee. Um alle Formalien geklärt zu haben, ist es nötig, dass noch mind. vier Wochen zum Projektbeginn sind. Der nächste Termin, bei dem alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen über Anträge entscheiden, wird bei Bedarf vom Jugendstadtrat festgelegt und kommuniziert.
Download Jugendfonds:
Antragsformular Jugendfonds
Belegliste Jugendfonds
Teilnahmeliste Jugendfonds
Die wichtigsten Infos sind in einer Präsentation zusammengefasst.
Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
Begleitschreiben des Bundes
FAQ Förderrichtlinie
Merkblatt Reisekosten, Übernachtung, Bewirtung usw.
Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit, Logoverwendung
Logos in Reihe
Logos in Spalte
Logos als Block
Merkblatt Zuwendungsfähige Ausgaben
Merkblatt Verwendungsnachweis
Merkblatt Weiterleitung der Zuwendung
Merkblatt Vergabe bei Zuwendung bis zu 100.000 €
Einwilligungserklärung Datenschutz
Muster Vergabedokumentation
Muster Honorarvertrag
Stundennachweis Honorar
Muster Aufwandsentschädigung §3 Nr. 26
Muster Aufwandsentschädigung §3 Nr. 26a
Demokratie leben!