Wir empfehlen vor Eingehen des Leihvertrages bei der eigenen Haftpflichtversicherung (die der Organisation) nachzufragen, ob der Verlust oder die Beschädigung geliehener Sachen mit enthalten ist und diese gegebenenfalls als Bestandteile mit aufnehmen zu lassen.
Der Entleiher ist verpflichtet, die Leihsache pfleglich zu behandeln. Sollte die Leihsache beschädigt werden oder verloren gehen, muss der Entleiher den entstandenen Schaden ausgleichen, sofern nicht anders vereinbart. Bitte klären Sie mit dem Verleiher, wie Schäden oder Verluste zu handhaben sind.
Beim Verleih eines KFZ sind besondere Regularien zu beachten. Es muss geprüft werden, wer im Schadensfall lt. Vertrag versichert ist und ob weitere Nutzer mitversichert sind. Zudem sollte im Vorfeld geregelt werden, wie mit Mehrkosten bei Hochstufung umgegangen wird.